Beate Paulischin
Datenschutzerklärung Kontakt | Impressum
Ãœber uns Beate Paulischin BILD AKTUELLES
Team
AKTUELLES
Leistungen
Service

Artikel zum Thema: Basiszinssatz



zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
Dezember 2023
Kurz-Info: ÖGK zu Verzugszinsen
Kategorien: Klienten-Info
 

Die ÖGK hat Ende November 2023 eine Information zur Berechnung von Verzugszinsen veröffentlicht. Die ÖGK ist verpflichtet, Verzugszinsen für nicht rechtzeitig einbezahlte Beträge zu verrechnen. Beiträge gelten als zeitgerecht entrichtet, wenn sie binnen 15 Tage nach deren Fälligkeit auf dem Konto des zuständigen Krankenversicherungsträgers gutgebucht sind.

Die Höhe der Verzugszinsen gilt für jeweils ein Kalenderjahr und berechnet sich aus dem Basiszinssatz (der ÖNB) am 31.10.2023 zuzüglich 4 Prozentpunkte - für das Jahr 2024 betragen sie auch inflationsbedingt 7,88 % p.a. (für 2023 waren es noch 4,63 % p.a. gewesen). Zu beachten ist übrigens, dass Verzugszinsen nicht zeitraumkonform berechnet werden. So sind etwa nach einer Lohnabgabenprüfung die gesamten nachzuzahlenden Sozialversicherungsbeiträge bei Prüfungsabschluss im Jahr 2023 mit 4,63 % p.a. zu verzinsen - bei Prüfungsabschluss im Jahr 2024 betragen die Verzugszinsen 7,88 % p.a.

Bild: © Adobe Stock - Monster Ztudio


Verwandte Themen:
ÖGK | Verzugszinsen | Basiszinssatz | Fälligkeit

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Insieme Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen

„Tu erst das Notwendige, dann das Mögliche, und plötzlich schaffst du das Unmögliche.“
(Franziskus von Assisi)